VZLS VERBAND ZAHNTECHNISCHER LABORATORIEN DER SCHWEIZ ALPDS ASSOCIATION DES LABORATOIRES DE PROTHÈSE DENTAIRE DE SUISSE ALPDS ASSOCIAZIONE DEI LABORATORI DI PROTESI DENTARIA SVIZZERI
Quelle: VZLS Der Schweizer Zahntechniker: Ihr Garant für Qualitätsarbeit
Die Schweizer Zahntechniker sehen sich einer rasant wachsenden Konkurrenz aus dem südostasiatischen und chinesischen Raum sowie aus Osteuropa ausgesetzt. Diese Regionen sind in der Lage, ihre Produkte zu Spottpreisen anzubieten. Diese Situation ist bekannt und sie hat durchaus Vorteile für die Konsumenten von zahntechnischen Produkten. Bekanntlich hat aber jede Medaille ihre Kehrseite, die man nicht ignorieren sollte. Der Preisunterschied lässt sich einerseits mit den günstigen Arbeitskräften im Ausland erklären. Die Angestellten arbeiten Tag und Nacht unter teils miserablen Arbeits- und Lohnbedingungen. Schweizer Zahntechniker hingegen sind einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt, der klare Richtlinien festlegt, so zum Beispiel einen Mindestlohn (CHF 3400 und einen dreizehnten Monatslohn; ein ungarischer Zahntechniker verdient pro Monat zwischen 30 und 400 Euro), Ferienanspruch, wöchentliche Höchstarbeitszeit, um die wichtigsten Vorschriften zu nennen. Andererseits spielt auch der Einkaufspreis für das Material zur Herstellung einer Zahnprothese eine Rolle. So können ausländische Zahntechniker einige Produkte vom selben Hersteller zu einem Zehntel des hiesigen Preises einkaufen. Nicht zu vergessen sind die durch den höheren Lebensstandard hervorgerufenen teureren Miet- und Infrastrukturkosten in der Schweiz. Die Preise betreffend Unfall- Invaliditäts- und Militärversicherung sind in der Schweiz durch einen Tarifvertrag geregelt, welcher mit der Medizinaltarifkommission (MTK) ausgehandelt wurde. Obwohl der VZLS diesen Vertrag gekündigt hat, wird er heute noch angewendet. Dies erklärt auch, warum die Tarife in der Schweiz seit 1994 unverändert geblieben waren. Ferner ist zu betonen, dass ein Schweizer Zahntechniker zehn Jahre Praxis vorzuweisen hat, bevor er den Meistertitel erlangen kann. Sein Bildungsniveau ist ausgezeichnet und geniesst in Europa einen hervorragenden Ruf. Das Label «Swiss made» ist hier kein Mythos sondern steht für Arbeit von hoher Qualität und Professionalität. Im Weiteren ist es absolut unumgänglich, den Endverbraucher auf folgende Punkte aufmerksam zu machen:
1. Kennt der Patient die genaue Herkunft des Produkts? Der Patient hat das Recht, die Herkunft des Produkts zu kennen und anhand seiner Kenntnisse zu entscheiden, ob er ein in China oder in der Schweiz hergestelltes Implantat möchte. Um diese Entscheidung treffen zu können, ist er auf lückenlose Informationen des Zahnarztes betreffend Herkunft angewiesen.
2. Kennt der Patient die Zusammensetzung des Produkts, das ihm in den Mund eingesetzt wird? Einige Stoffe, die in Prothesen verwendet werden, haben sich als gesundheitsgefährdend für den Patienten erwiesen, zum Beispiel Nickel und Berylium. In der Schweiz ist es so, dass die Zusammensetzung und Herstellung einer Prothese äusserst streng vorgeschrieben ist. Um den Patienten zu schützen, sieht die Medizinalproduktverordnung (MepV) zudem vor, dass jedes Zahnprodukt zusammen mit einem Dokument geliefert wird, auf dem die Lot-Nummer und Zusammensetzung jedes einzelnen Komponenten des betreffenden Produkts vermerkt ist. Tritt ein Problem mit dem gekauften oder eingesetzten zahntechnischen Produkt auf, kann es durch den Behandler zurück bis zum Ursprung verfolgt werden.
3. Profitiert der Patient vom Preisunterschied? Es erscheint uns auch wichtig, dass der Patient über den Preis Bescheid weiss, den der Zahnarzt für die Prothese bezahlt hat. Es ist inakzeptabel, dass einige Schweizer Zahnärzte die Ware zu Billigstpreisen in Südostasien besorgen und dem Patienten zu Schweizerpreisen verrechnen. Der Patient sollte also aufmerksam sein und vom Zahnarzt alle für ihn notwendigen Informationen verlangen, die ihm helfen, den Preis zu kontrollieren. Ein Patient, der sich seine Prothese zu einem Spottpreis im Ausland besorgt, geht hohe Risiken ein. Wenn man bedenkt, welche Zustände in einigen Ländern betreffend Hygiene herrschen, so kann es schnell geschehen, dass die „Billigreise“ für den Patienten zu einem Albtraum wird. Auch aus nachfolgenden Gründen ist es für den Patienten sinnvoll, einen Zahntechniker in seiner Nähe zu haben:
· Zahnprothetiker, Zahnarzt und Zahntechniker kennen sich, sie haben während ihrer Zusammenarbeit ein Vertrauensverhältnis aufgebaut.
· Beim Auftreten von Komplikationen kann der Zahntechniker rasch reagieren und Abhilfe schaffen.
· Viele Qualitätsprodukte, aus denen eine Prothese zusammengesetzt ist, werden in der Schweiz hergestellt. Die Nähe ermöglicht es den Schweizer Zahntechnikern, ausgezeichnete Verbindungen zu den Herstellern zu unterhalten.
· Der ständige Dialog zwischen Zahntechniker, Zahnarzt und Patienten verhilft dem Konsumenten zu bestmöglichem Komfort. All diese Argumente sollten Sie, nebst dem Preis, in Ihre Überlegungen einfliessen lassen, bevor Sie sich für eine Zahnprothese aus dem Ausland entscheiden!
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