Zur Ausübung des Zahnprothetiker-Berufs und führen einer Praxis, bedarf es der Bewilligung der Gesundheitsbehörde.

Die Voraussetzungen, das Diplom zum Zahnprothetiker zu erlangt, sind:
eine 4-jährige abgeschlossene Ausbildung zum Zahntechniker
mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als gelernter Zahntechniker,
Schweizer Bürgerrecht, einwandfreier Leumund, ein 2-jähriges Studium zum Zahnprothetiker mit bestandenem Abschluss.

Für jeden Patienten ist eine lückenlose Krankengeschichte (KG) zu führen. Der sorgfältige Umgang mit jedem einzelnen Behandlungsfall ist selbstverständlich, übernimmt der Behandler doch mit jeder Abgabe von Zahnersatz oder Medikamenten auch eine Verantwortung für dessen Gesundheit.

Sollten dennoch Unstimmigkeiten oder fachtechnische Probleme zwischen Patient und Behandler entstehen, besteht für den Patienten die Möglichkeit, sich an die paritätische Prüf und Begutachtungskommission des SZPV in 8620 Wetzikon, zu wenden.

Für Fragen und Beratungen stehe ich Ihnen gerne unverbindlich zur Verfügung.
Rufen Sie mich an: 044 481 82 18







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